Der systematische Massenmord in den Konzentrationslagern während des Nationalsozialismus konnte nur geschehen, weil es viele Täter gab, die mitmachten.

Der systematische Massenmord in den Konzentrationslagern während des Nationalsozialismus konnte nur geschehen, weil es viele Täter gab, die mitmachten. Erst 1963 wurden 22 dieser Täter im sogenannten Auschwitz-Prozess angeklagt. Dank der unermüdlichen Arbeit des damaligen hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer. Doch wer gedacht hätte, dass weitere Prozesse folgen würden, der wurde enttäuscht. Erst Jahrzehnte später wurden einige der NS-Täter verurteilt. Fast 60 Jahre nach jenem spektakulären Auschwitzprozess wurde so Gerechtigkeit im Sinne von Fritz Bauer gesprochen. Der Film "Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht" zeigt warum es heute immer noch wichtig ist, dass sich die deutsche Rechtsprechung diesem Thema stellt.

Autor: Pablo Diaz

Den Podcast zur Sendung finden Sie hier.

Sendung: "hr2-kultur - kompakt", 14.01.2023, 09:30 Uhr.