Am 8. Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat das neue Grundgesetz für die Bundesrepublik verabschiedet. Doch damit war es nicht getan, die Länder der drei Westzonen mussten ebenfalls noch zustimmen. Das taten sie in den folgenden zwei Wochen auch, bis auf Bayern.

Die bayerische Regierung fürchtete zu viele Eingriffe in die Eigenständigkeit des Landes. Doch reichte für das Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Länder; damit war Bayern überstimmt. Das wurde am 23. Mai 1949 bei der Unterzeichnung auch nochmal dokumentiert. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Rats, Konrad Adenauer, führt durch die feierliche Sitzung in Bonn und stellt fest: Auch wenn noch nicht alle Organe der entstehenden Bundesrepublik arbeiten - das Grundgesetz ist mit diesem 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Reporter Hans Jesse berichtet live.

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Sendung: hr2-kultur, "Archivschätze", 25.05.2024, 14:04 Uhr.